Versicherungsarten 1. AUSSTELLUNGSVERSICHERUNG versichert Ihren Messestand und die Ausstellungsgüter. Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Transportmittelunfall, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Brand, Blitzschlag, Abhandenkommen, Elementarereignisse und Bruch. Während der Öffnungszeiten der Ausstellung sind die versicherten Güter ständig vom Versicherungsnehmer, den Versicherten und/oder einer von ihm beauftragten Vertrauensperson zu beaufsichtigen. Es gibt Ausnahmen: Bücher und andere Druckerzeugnisse sind während der Veranstaltung nicht gegen Diebstahl und Abhandenkommen versichert. Konsumgüter wie Speisen, Getränke und Tabakwaren, die während der Veranstaltung verabreicht werden, sowie das dazu benötigte Geschirr und Besteck sind nicht gegen Diebstahl, Abhandenkommen, Bruch und Beschädigung versichert. Nur nach besonderer Vereinbarung versicherbar sind: Echtes Pelzwerk, echter Schmuck, Gold- und Silberwaren, echte Teppiche, Kunstgegenstände, Briefmarken, Pflanzen und lebende Tiere. Der Versicherungsbeitrag errechnet sich nach dem Wert des Messestandes, der Ausstellungsgüter und des bruchempfindlichen Materials. Mindestbeitrag 100,-- EUR zzgl. gesetzlicher Versicherungssteuer 2. HAFTPFLICHTVERSICHERUNG Falls Besucher oder andere Messeteilnehmer durch Sie geschädigt werden, ersetzt die Messehaftpflichtversicherung auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts bis zu 3.000.000,-- EURO pauschal Personen- und Sachschäden. Der Versicherungsbeitrag errechnet sich nach der Anzahl der am Messestand beschäftigten Personen. Pro Person 15,-- EURO Mindestbeitrag 75,-- EURO zzgl. gesetzlicher Versicherungssteuer 3. UNFALLVERSICHERUNG für die am Messestand beschäftigten Personen mit 50.000,-- EURO Versicherungssumme im Invaliditätsfall, 10.000,-- EURO Versicherungssumme im Todesfall, 5.000,-- EURO für unfallbedingte kosmetische Operationen und 5.000,-- EURO für Bergungskosten. Der Versicherungsbeitrag beträgt je versicherte Person 25,-- EURO. Mindestbeitrag 50,-- EURO zzgl. gesetzlicher Versicherungssteuer 4. REISEGEPÄCKVERSICHERUNG Versichert sind Schäden am Reisegepäck bis zu 2.000,-- EURO pro Person. Der Versicherungsbeitrag beträgt pro Person 25,-- EURO Mindestbeitrag 50,-- EURO zzgl. gesetzlicher Versicherungssteuer VERTRAGSBEGINN / VERTRAGSENDE Der Versicherungsschutz beginnt mit der Einlösung des Versicherungsscheines, jedoch nicht vor dem darin festgesetzten Zeitpunkt. Wird der erste Beitrag erst nach diesem Zeitpunkt eingefordert, alsdann aber ohne Verzug gezahlt, so beginnt der Versicherungsschutz mit dem festgesetzten Zeitpunkt. |
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